Deutlich wird diese Problematik insbesondere an Inhalten, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsunterweisung (§ 81 BetrVG; §§ 12 & 14 ArbSchG) vermittelt werden. Auch wenn hier das Ziel, die Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz, vorgegeben ist, bleibt Arbeitgebern Spielraum, wie sie die Unterweisung durchführen. Nudging kann hier eine Möglichkeit sein, Inhalte ansprechender aufzubereiten und in eine höhere Handlungswirksamkeit zu überführen.
Besonders erfolgsversprechend ist dabei eine Gamifizierung der Arbeitssicherheitsunterweisung. Diese verbindet Nudge-Elementen aus Informations- und Entscheidungsarchitektur, wobei Spielmechanismen gezielt eingesetzt werden (sog. ‚serious game‘). Die Gamifizierung basiert auf der Erkenntnis, dass Menschen soziale Wesen sind, die sich gerne in spielerischen Wettbewerben vergleichen und dabei gleichzeitig ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten bestätigt bekommen wollen. Im Rahmen der Arbeitssicherheitsunterweisung kann Gamification vor allem dazu beitragen, dass die Inhalte „nicht ganz so trocken“ und zugleich verständlicher vermittelt werden.
Prinzipiell kann Gamification analog sowie digital erfolgen und genügen kleine Interventionen, um die Aufmerksamkeit der Beschäftigten auf die Inhalte zu fokussieren.